Leistungen für den Lebensunterhalt werden ab Fortbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Beginn des Monats bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag also frühzeitig und möglichst vollständig ein.
Leistungen für die Maßnahme werden nur bei Antragstellung innerhalb der laufenden Fortbildung bewilligt.
Sie müssen für jeden Maßnahmeabschnitt einen gesonderten Antrag stellen.