Für Schülerinnen und Schüler: Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern
Für Schüler von Fachschulen mit vorheriger abgeschlossener Berufsausbildung: Amt für Ausbildungsförderung am eigenen Wohnort
Für Schüler am Abendgymnasium oder Kolleg: Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte