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Dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen, ledigen, deutschen Kindes ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu erteilen, wenn der ausländische Elternteil personensorgeberechtigt ist und in der Regel in einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind leben wird.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.