Befindet sich der Hauptwohnsitz eines Partners nicht in Magdeburg, muss eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Die einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.
Personen mit einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen grundsätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.