Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist
- persönlich im Bürgerbüro (Termin erforderlich)
oder
- schriftlich (ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein zur Abmeldung notwendig)
möglich.
Erfolgt die Bearbeitung im Bürgerbüro, erhalten Sie die Abmeldebestätigung sofort ausgehändigt. Bei der schriftlichen Abmeldung erhalten Sie die Abmeldebestätigung postalisch an Ihren Hauptwohnsitz.
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldebestätigung aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden kann.