Inhalt

Folgende Unterlagen sind bei einem Termin im Bürgerbüro mitzubringen:

  • gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bestätigung des Wohnungsgebers im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend)
  • ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Bitte zusätzlich bei Terminvereinbarung angeben! Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist gebührenpflichtig.)
  • ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. bei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern) und ausgefüllter sowie unterschriebener Meldeschein
  • Bei der erstmaligen Anmeldung aus dem Ausland ist die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen zwingend notwendig!

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Bei Zuzügen aus dem Ausland ist zum Nachweis des Familienstandes die letzte Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil und bei minderjährigen Kindern zum Nachweis der Elternschaft die Geburtsurkunden vorzulegen!

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland auf der Seite des auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.