Inhalt

Online

  • gültiger Personalausweis oder gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
  • ein NFC-fähiges Smartphone (emphohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät. Weitere Informationen zu kompatiblen Geräten für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.
  • die AusweisApp für Ihr Smartphone oder Ihren PC.
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
      • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
      • Einzugsdatum,
      • Anschrift der Wohnung,
      • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. 

Persönliche Vorsprache

    • Gültige Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Pass oder Passersatz)
    • sowie gegebenenfalls zusätzlich:
      • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
      • Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
    • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
        • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
        • Einzugsdatum,
        • Anschrift der Wohnung,
        • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. 
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
      • ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
      • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
      • bei betreuten Personen: Betreuerausweis
    • Erklärung zu den Wohnverhältnissen eines minderjährigen Einwohners ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
      • Die Hauptwohnung des Kindes wird erstmalig von der bisherigen gemeinsamen Familienwohnung geändert.
      • Die Hauptwohnung des Kindes soll bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten von einem Elternteil zum anderen wechseln.
      • Die Hauptwohnung des Kindes befindet sich bei einer dritten Person (z. B. Großeltern).

Wichtige Hinweise bei Zuzug aus dem Ausland

  • Die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen ist zwingend erforderlich.
  • Neben dem Zuzugsstaat muss auch die letzte frühere Adresse in Deutschland angegeben werden, sofern bereits einmal ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
  • Zum Nachweis des Familienstandes bzw. der Elternschaft von minderjährigen Einwohnern legen Sie bitte vor:
    •  die letzte Eheurkunde oder Scheidungsurteil,
    • bei minderjährigen Einwohnern: Geburtsurkunde

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
  • In Einzelfällen können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
  • Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
  • Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.