Online
- gültiger Personalausweis oder gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
- ein NFC-fähiges Smartphone (emphohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät. Weitere Informationen zu kompatiblen Geräten für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.
- die AusweisApp für Ihr Smartphone oder Ihren PC.
- Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
-
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung,
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen.
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Persönliche Vorsprache
- Gültige Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Pass oder Passersatz)
- sowie gegebenenfalls zusätzlich:
- elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
- Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
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- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung,
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen.
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- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei betreuten Personen: Betreuerausweis
- Erklärung zu den Wohnverhältnissen eines minderjährigen Einwohners ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
- Die Hauptwohnung des Kindes wird erstmalig von der bisherigen gemeinsamen Familienwohnung geändert.
- Die Hauptwohnung des Kindes soll bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten von einem Elternteil zum anderen wechseln.
- Die Hauptwohnung des Kindes befindet sich bei einer dritten Person (z. B. Großeltern).
Wichtige Hinweise bei Zuzug aus dem Ausland
- Die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen ist zwingend erforderlich.
- Neben dem Zuzugsstaat muss auch die letzte frühere Adresse in Deutschland angegeben werden, sofern bereits einmal ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
- Zum Nachweis des Familienstandes bzw. der Elternschaft von minderjährigen Einwohnern legen Sie bitte vor:
- die letzte Eheurkunde oder Scheidungsurteil,
- bei minderjährigen Einwohnern: Geburtsurkunde
Wichtige allgemeine Hinweise
- Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
- In Einzelfällen können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
- Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.