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Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

Wenn eine bevollmächtigte Person die Vertretung übernimmt, muss ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular sowie eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Außerdem muss die bevollmächtigte Person sich mit einem Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen können.