Inhalt

Nach der Beantragung der Veranstaltung oder des Bauvorhabens erfolgt die Freigabe der Fläche durch eine Ausnahmebewilligung durch den EB SFM. Diese Ausnahmebewilligung gilt nur für den Erlaubnisnehmer und ist nicht an Dritte übertragbar. Für die Sauberkeit der zur Verfügung gestellten Flächen hat der Erlaubnisnehmer der Ausnahmebewilligung Sorge zu tragen. Sollte es zu Beschädigungen der Grünfläche oder des Vegetationsbestandes kommen, sind sämtliche Leistungen zur Wiederherstellung durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb unter Beachtung gültiger DIN-Normen auszuführen.

Nach Beendigung der Flächennutzung sind die in Anspruch genommenen Flächen mittels Abnahme- und Übernahmebegehung dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg zu übergeben.

Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt gegenüber für alle Schäden, einschließlich derjenigen die durch Beauftragte, Erfüllungsgehilfen und Besucher verursacht werden