Die Nutzung einer öffentlich gewidmeten Grünanlage setzt Ausnahmebewilligung in Form einer Nutzungserlaubnis voraus. Diese ist beim Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe der Stadt Magdeburg innerhalb einer Frist von mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.
Eine Nutzung bedeutet, dass auf der Grünanlage Aufbauten beziehungsweise Aufgrabungen vorgenommen werden.