Die Beantragung der Abfallbehälter muss schriftlich durch den Eigentümer oder eine beauftragte Verwaltung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Bei einer Neuanmeldung ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag) vorzulegen.
In begründeten Einzelfällen kann der Gewerbetreibende als Abfallgebührenpflichtiger gemäß § 2 (1) Abfallgebührensatzung herangezogen werden. Hierzu ist von beiden Parteien diese Anmeldung zu unterschreiben und an den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb der Landeshauptstadt Magdeburg zu senden. Bei evtl. Zahlungsversäumnissen des Gewerbetreibenden erfolgt die Veranlagung auf den Grundstückseigentümer und es werden etwaige Mahn- und Vollstreckungsverfahren an den Grundstückseigentümer gerichtet.
Bei Fragen steht Ihnen die Antragstellung zur Verfügung.