- Jedes Gewerbegrundstück muss an die Restabfallentsorgung angeschlossen sein.
- Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
- Richtwert für die Behältergröße:
- Restabfall: 5 Liter je Mitarbeiter und Woche
- Zugelassene Behälter:
- Restabfall: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter
- Bioabfall: 60, 120, 240 Liter
- Altpapier: 120, 240, 1100 Liter
- Restabfall: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter
- Bioabfälle dürfen nicht in der Restabfalltonne entsorgt werden.
Hinweis für gastronomische Einrichtungen:
- Speisereste tierischen Ursprungs und Lebensmittel die damit in Berührung gekommen sind dürfen nicht in der Biotonne enstorgt werden.
- Die Entsorgung muss durch einen zertifizierten Speiseresteentsorger erfolgen.