Inhalt
  • Jedes Gewerbegrundstück muss an die Restabfallentsorgung angeschlossen sein.
  • Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
  • Richtwert für die Behältergröße:
    • Restabfall: 5 Liter je Mitarbeiter und Woche
  • Zugelassene Behälter:
    • Restabfall: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter
    • Bioabfall: 60, 120, 240 Liter
    • Altpapier: 120, 240, 1100 Liter
  • Bioabfälle dürfen nicht in der Restabfalltonne entsorgt werden.

Hinweis für gastronomische Einrichtungen:

  • Speisereste tierischen Ursprungs und Lebensmittel die damit in Berührung gekommen sind dürfen nicht in der Biotonne enstorgt werden.
  • Die Entsorgung muss durch einen zertifizierten Speiseresteentsorger erfolgen.