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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Er gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen.  An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.


Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg wurde seit seiner Aufstellung im Jahre 2001 durch zahlreiche Änderungsverfahren oder Berichtigungen immer wieder geändert bzw. angepasst. Mittlerweile stimmen die ursprünglich aufgestellten Ziele der Bodennutzung in den diversen Stadtbereichen nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen überein. Daher hat die Landeshauptstadt Magdeburg den Beschluss gefasst, den F-Plan neu aufzustellen. 

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin sollen Änderungen im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan vorgenommen werden, wie z. B. Änderungen gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der Bebauungsplanung.

Weiterhin soll die Anpassung des F-Planes im Wege der Berichtigung vorgenommen werden für die zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungspläne (B-Pläne), die gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB durchgeführt worden sind. Bei solchen B-Plänen ersetzt das B-Planverfahren das eigentlich notwendige Verfahren zur parallelen Änderung des F-Planes.  Ein F-Planänderungsverfahren, ein gesonderter Feststellungsbeschluss und eine Genehmigung durch die obere Behörde sind somit nicht erforderlich.

Die letzte Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg ist die 3. redaktionelle Änderung von März 2025, in der das Planwerk aufgrund mehrerer abgeschlossener B-Plan-Verfahren nach § 13a angepasst wurde.

Übersicht der Änderungen


Beipläne zum Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan enthält keine parzellenscharfen Aussagen. Daher wurden zur besseren Lesbarkeit die wesentlichen Planinhalte ergänzend zum Flächennutzungsplan  in  sogenannte informelle Beipläne verlagert.
Zum Flächennutzungsplan wurden insgesamt 27 informelle Beipläne erstellt mit konkretisierenden Darstellungen der einzelnen Fachinhalte oder –belange.
Soweit sich hinsichtlich einzelner Fachinhalte oder -belange ein Überarbeitungsbedarf ergibt, werden die jeweiligen Beipläne auch unabhängig von Änderungen des Flächennutzungsplanes angepasst.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg enthält folgende informelle Beipläne:

Beiplan Nr.   1  Wohnen
Beiplan Nr.   2  Gewerbe
Beiplan Nr.   3  Tourismus
Beiplan Nr.   4  Grünflächensysthem
Beiplan Nr.   5  Sportstätten
Beiplan Nr.   6  Kommunale Spielplätze
Beiplan Nr.   7  Einzelhandel und Zentrenstruktur
Beiplan Nr.   8  ÖPNV
Beiplan Nr.   9  Straßenhauptnetz
Beiplan Nr. 10  Tempo-30-Zonen
Beiplan Nr. 11  Radwegenetz
Beiplan Nr. 12  Bildung und Forschung
Beiplan Nr. 13  Kindertageseinrichtungen
Beiplan Nr. 14  Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Beiplan Nr. 15  Senioreneinrichtungen
Beiplan Nr. 16  Kulturelle Einrichtungen
Beiplan Nr. 17  Technische Infrastruktur
Beiplan Nr. 18  Lagerstättenabbau
Beiplan Nr. 19  Ausgleichs- und Maßnahmeflächen
Beiplan Nr. 20  Altlastenverdachtsflächen
Beiplan Nr. 21  Ökologische Baubeschränkungsbereiche
Beiplan Nr. 22  Schutzgebiete und Schutzobjekte
Beiplan Nr .23  Großschutzgebiete
Beiplan Nr. 24  Technische Baubeschränkungsbereiche
Beiplan Nr. 25  Baudenkmale und Denkmalbereiche
Beiplan Nr. 26  Ehemalige Befestigungs- und Militäranlagen
Beiplan Nr. 27  Archäologische Kultur- und Flächendenkmale

Die Beipläne können nach telefonischer Voranmeldung zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.