Inhalt
  • Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein
  • Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen.
  • Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
  • Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche
  • Zugelassene Behälter für Restmüll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter Füllraum
  • 40 Liter Restmülltonnen können nur auf Grundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden.