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Die Fristen für die Bestattungen sind im Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

In welchem Zeitraum müssen Erdbestattungen erfolgen?

Die Erdbestattung sollte innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod stattfinden.

Falls es nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, ist beim zuständigen Gesundheitsamt ein Antrag auf Verlängerung der Bestattungsfrist zu stellen. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung solcher Fristverlängerung.

In welchem Zeitraum müssen Urnenbeisetzungen erfolgen?

Urnen müssen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Falls es nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, ist beim Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg ein Antrag auf Verlängerung der Bestattungsfrist zu stellen.

Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung der Fristverlängerung.