Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bildet die Grundlage für die Einführung des §10b SGB VIII, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Zusammenführung der Eingliederungshilfe zu unterstützen. Somit ist die Aufgabe des Verfahrenslotsens gesetzlich als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe verankert.
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