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Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten vom Fachbereich Finanzservice Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung.

Mit dem Bescheid vom 07.01.2026 wird die Abfallgebührenänderung gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 04.12.2025 festgesetzt. (Amtsblatt 27/2025)