Inhalt

Gegenstand der Zuwendung müssen folgenden Förderbereichen zugeordnet werden:

  • Bildende und Angewandte Kunst
  • Darstellende Kunst / Theater
  • Heimatpflege
  • Kinder- und Jugendkultur
  • Musik
  • Literatur
  • Soziokultur und
  • spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Projekte.

Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerte, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene.

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen sein, die Aufgaben, an deren Umsetzung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und/ oder gemeinnützig arbeiten. Förderungen erhalten insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstlerinnen, Künstler und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren.

Bitte beachten Sie, dass Förderanträge nur in bestimmten Zeiträumen eingereicht werden können:

  • Anträge für eine Kulturförderung für freie und künstlerische Projekte müssen im Zeitraum 01. Juni bis 30. September für das kommende Haushaltsjahr eingereicht werden.
  • Anträge für Mikroprojekte müssen im Zeitraum 01. Januar bis 28. Februar oder 01. Juni bis 31. Juli für das laufende Haushaltsjahr eingereicht werden.