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Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der schnellstmöglich ein Dokument benötigt wird, da ansonsten eine persönliche Beeinträchtigung droht. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • bereits abgelaufener Aufenthaltstitel
  • dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit oder Tod eines Angehörigen)

Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt. Für die Feststellung eines Notfalls sind entsprechende Nachweise erforderlich. Unabhängig davon, ob eine Notfallsituation festgestellt wird oder nicht, wird sich die Ausländerbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren.

Zusätzlich zur Notfallmeldung kann es erforderlich sein, auch einen herkömmlichen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zu stellen (insbesondere bei zeitnah ablaufenden Aufenthaltstiteln). Der Verlust oder das Wiederauffinden von Dokumenten ist über das gesonderte Formular anzuzeigen. Dazu nutzen Sie bitte das Online-Angebot der Ausländerbehörde.