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Geburt eines Kindes durch Personen anzeigen

Wenn Sie ein Kind als Hausgeburt oder ähnliches bekommen haben, müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt melden.

Beschreibung

Als Elternteil eines in Deutschland neugeborenen Kindes müssen Sie die Geburt immer beim zuständigen Standesamt melden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind geboren wurde.

Wenn Ihr Kind nicht in einer Einrichtung geboren wurde, müssen Sie die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich oder schriftlich melden. Das ist zum Beispiel bei einer Hausgeburt der Fall.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Kind zu melden, kann stellvertretend eine dritte Person die Meldung einreichen, die

  • entweder bei der Geburt anwesend war oder
  • unterrichtet wurde.

Dazu können zum Beispiel zählen:

  • Hebamme
  • verwandte Personen

Nachdem Sie oder eine andere berechtigte Person die Geburt gemeldet haben, nimmt das zuständige Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor und trägt die folgenden Daten über das Kind ein:

  • Vornamen und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
  • Vornamen, Familiennamen und das jeweilige Geschlecht der Eltern.

Erforderliche Unterlagen

  • ein unabhängiger Nachweis über die tatsächlich stattgefundene Geburt, zum Beispiel die Geburtsbescheinigung der begleitenden Hebamme
  • ein Identitätsnachweis der Eltern, zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis
  • Personenstandsurkunde, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Eheurkunde

Gebühren

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

10,00 EUR für eine Urkunde für Ihre Unterlagen
5,00 EUR für jede weitere Urkunde im gleichen Format

Sie erhalten von uns gebührenfreie Urkunden, die jedoch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. Diese müssen im Original an die Familienkasse, die Krankenkasse sowie an die Elterngeldstelle weitergeleitet werden. Magdeburger Eltern erhalten lediglich die Urkunden für die Krankenkasse und die Elterngeldstelle ausgehändigt. Die Familienkasse erhält die erforderliche Information über die Geburt digital.

Fristen

Sie müssen die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt melden.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Gegen eine verweigerte Registrierung nach Geburtsanzeige können Sie einen Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige der Geburt durch eine berechtigte Person ist lediglich der erste Schritt im Verfahren.

Für die abschließende Beurkundung der Geburt müssen zusätzlich die erforderlichen Erklärungen (zum Beispiel: Namenserklärung) abgegeben sowie die notwendigen Unterlagen beim Standesamt eingereicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Dienstleistung.

Verfahrensablauf

  1. Anzeige der Geburt beim Standesamt
    Im Regelfall erfolgt die Anzeige der Geburt in Magdeburg über die Geburtenkliniken. Wenn Ihr Kind nicht in einer Geburtenklinik geboren wurde (zum Beispiel: Hausgeburt), müssen Sie die Geburt des Kindes  schriftlich beim Standesamt melden.
  2. Ergänzende Angaben durch die Mutter/Eltern
    Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt zusätzlich die Angaben der Mutter beziehungsweise der Eltern sowie die erforderlichen Unterlagen. 
    Die Übermittlung dieser Angaben soll vorzugsweise in schriftlicher Form erfolgen.

Voraussetzungen

  • Es fand eine Geburt außerhalb einer Geburtenklinik in Magdeburg statt und Sie
    • sind die Mutter,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt,
    • waren als Hebamme, Entbindungspfleger, Arzt oder Ärztin bei der Geburt anwesend oder
    • sind eine andere Person und wissen davon.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gruppe Geburten- und Sterberegister

AGrLin Frau Jacob-Thiele

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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