Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
Wenn Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung ändern lassen, wird Ihr Personalausweis ungültig. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
Allgemeine Informationen
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.
Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass mit dem alten Namen
- falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
- Scheidungsurkunde
- Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
Gebühren
Grundgebühr:
- Personalausweis
Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
Sie beantragen Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.
- vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Personalausweis enthält keinen Chip und ist längstens 3 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung der neuen Anschrift im Personalausweis ist gebührenfrei.
Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Neubeantragung sind zu zahlen.
Zusätzliche Kosten:
Die Erstellung eine Lichtbild im Bürgerbüro erfolgt durch Geräte (Speed Capture) eines externen Dienstleisters. Die Gebühr beträgt 7,00 Euro.
Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)
|
Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
|---|---|---|---|
| Personalausweis (internationaler Standard) | --- | 46,00 Euro | 27,60 Euro |
| Personalausweis mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes | 15,00 Euro | 61,00 Euro | 42,60 Euro |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | 10,00 Euro |
Die Gebühren sind unter folgenden Voraussetzungen anzuheben:
| Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
|---|---|---|---|
| Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person
außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde |
Gebühr ist um 13 Euro anzuheben | 59,00 Euro | 40,60 Euro |
|
Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde (vorläufiger Personalausweis) |
Gebühr ist um 13 Euro anzuheben | 23,00 Euro |
23,00 Euro |
| Beantragung auf Veranlassung einer Person, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, von einer nicht zuständigen Behörde | Gebühr ist um 30 Euro anzuheben | 76,00 Euro | 57,60 Euro |
Frist
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder geht er Ihnen verloren, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust und Diebstahl können Sie auch selbst die Online-Funktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
-
Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihre Fingerabdrücke werden vor Ort genommen, um sie im Chip des Ausweisdokuments zu speichern.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
-
Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Voraussetzungen
- Sie haben nach der Scheidung einen neuen Familiennamen angenommen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.