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internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Viele Anliegen rund um die Kfz-Zulassung können Sie bequem und schnell online erledigen! Nutzen Sie unsere i-Kfz-Leistungen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. So sparen Sie sich den Termin vor Ort und können Ihr Fahrzeug oft direkt nach der Online-Zulassung nutzen.

Eine Übersicht aller online verfügbaren KFZ-Dienstleistungen finden Sie im Abschnitt "Siehe auch".

Was benötigen Sie für das Online-Verfahren?

Für alle Zulassungsanliegen, mit Ausnahme der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das ist schnell erledigt, wenn Sie die folgenden Möglichkeiten nutzen:

Für Privatpersonen (Natürliche Personen):

  • elektronisches Ausweisdokument: Nutzen Sie Ihren Personalausweis (nPA), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte mit aktivierter Online-Funktion (sechsstellige PIN erforderlich).
  • mobiles Gerät oder PC: Ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit der kostenlosen AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.
  • BundID-Konto: Mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat und Passwort.

Für Unternehmen (Juristische Personen):

Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
  • gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 01. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 01. Januar 2018 im Umlauf ist
  • sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.

Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist keine Identitätsprüfung notwendig, Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.

Wie funktioniert i-Kfz?

Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link: Weitere Informationen zu i-Kfz

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen und i-Kfz)

Arbeitsgruppenleiter Herr Hoppmann

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg

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