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Übertragung von Aufenthaltstiteln

Beschreibung

Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und einen neuen Reisepass/Nationalpass erhalten haben, müssen Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen (übertragen) lassen, da Ihr aktueller Aufenthaltstitel noch auf den alten Pass verweist. Der Übertrag ist verpflichtend. Sie haben hierfür ab der Ausstellung des neuen Nationalpasses sechs Monate Zeit.

Insoweit Ihre Aufenthaltserlaubnis nur noch maximal 6 Monate gültig ist, beantragen Sie bitte direkt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die entsprechende Dienstleistung. Ein Übertrag ist dann nicht notwendig. 

Unterlagen

Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt  und im PDF Format hochgeladen werden. 

Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!

  • gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
  • abgelaufener Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
  • gültiges Visum zur Einreise (mit Zusatzblatt und Einreisestempel), sofern vorhanden
  • Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. 

Fristen

Der Übertrag sollte spätestens 6 Monate nach Ausstellung des neuen Reisepasses erfolgen.

Gebühren

  • Übertrag des Aufenthaltstitels – 67,00 Euro

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren.

Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Verfahrensablauf

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für die Ausstellung einer elektronischen Aufenthaltserlaubnis (eAT) aufgenommen und die Antragsgebühr erhoben.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ausgabe über Dokumentenausgabebox

Dokumente zu dieser Dienstleistung können über die Dokumentenausgabebox Julius-Bremer-Straße 8, 39104 Magdeburg ausgegeben werden.
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