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Dokumentenausgabebox

Hinweise zur Dokumentenbox

Die Dokumentenausgabebox ermöglicht es den Kunden, während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung beantragte Dokumente abzuholen. Dadurch erhalten die Kunden Zeitflexibilität, ohne auf Wartezeiten angewiesen zu sein. 

Welche Dokumente können abgeholt werden?

Ausländerrechtliche Dokumente: Elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweis

Das Angebot wird sukzessive erweitert. 

Fristen

Lagerdauer von Dokumenten: sieben Werktage nach Erhalt der SMS-Benachrichtigung


Gebühren

Die Nutzung der Dokumentenausgabebox ist kostenfrei. 

Verfahrensablauf

Haben Sie ablaufende / abgelaufende Dokumente?

Diese müssen der Verwaltung übergeben werden. Dies können Sie direkt bei der Abholung an der Dokumentenausgabebox erledigen. Bringen Sie bitte die entsprechenden Dokumente mit. 


Sobald ihr Dokument zur Abholung bereit liegt:

Sie erhalten eine SMS, die ihren PIN-Code enthält.


An der Dokumentenausgabebox:
  1.  Geben Sie ihre Mobilfunknummer ein (die Nummer, die Sie bei der Beantragung angegeben haben).
  2.  Geben Sie den sechsstelligen PIN-Code aus der SMS-Benachrichtigung ein.
  3.  Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein 
    • oder, wenn Sie für eine andere Person das Dokument  abholen (zum Beispiel für ihr Kind): 
      Geben Sie das Geburtsdatum dieser Person ein.
  4.  Stecken Sie ihr altes Dokument in den Eingabeschlitz.
  5.  Ein Fach mit ihrem neuen Dokument wird sich öffnen. 
  6.  Entnehmen Sie ihr neues Dokument. 
  7.  Schließen Sie das Fach.

Wenn Sie zusätzlich zu dem Aufenthaltstitel einen Reiseausweis beantragt haben, erhalten Sie zwei SMS und müssen diesen Vorgang auch zweimal durchlaufen.

HINWEIS: Die Ausgabe des Dokuments wird als Bild aufgezeichnet.


Wen kontaktiere ich bei Fehlermeldungen?

E-Mail:   dokubox-jbs@stadt.magdeburg.de

Telefon:  +49 160 6214877 angeben

Ihr Anfragen werden in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr beantwortet.

Voraussetzungen

Um die Abholung der Dokumente über die Ausgabebox in Anspruch nehmen zu können, benötigt der zuständige Bereich vom Antragstellenden eine Mobiltelefonnummer. Über diese Nummer wird der PIN-Code zur Verfügung gestellt, um die Dokumente an der Dokumentenausgabebox abzuholen. Die Verwaltung verwendet die Mobiltelefonnumer ausschließlich zu diesem Zweck. Um diese Information erfassen und verwenden zu dürfen ist eine Einverständniserklärung auszufüllen. Diese ist im Orginal an den fachlich zuständigen Bereich zu übergeben.


Informationen zum Datenschutz und Videoüberwachung

Ihre personenbezogenen Daten werden in der Datenausgabebox gespeichert. Zusätzlich erfolgt im Rahmen der Abholung Ihrer Dokumente eine direkte Videoüberwachung. Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören insbesondere Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und Handynummer sowie Bildaufnahmen bei der Benutzung der Dokumentenausgabebox.

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 4 BDSG und Art. 6 Abs. 1 b (DSGVO). Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten unter anderem zu folgenden Zwecken:

  • Nachweis der Abholung Ihres Dokumentes
  • Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Personen und Betriebseigentum
  • Verbesserung der Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Dieb-stahl und sonstige strafbaren Handlungen
  • Aufklärung von Schadensangelegenheiten (insbesondere Sach- und Personenschäden) und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Sicherstellung der oben genannten Zwecke sind die durchgeführten Videoaufzeichnungen unbedingt notwendig.

Weitergabe Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden, nur wenn es erforderlich ist, an Polizei, Staatsanwaltschalt und Gerichte weitergegeben.

Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern keine Vorkommnisse festgestellt werden - die eine Sicherstellung/Auswertung erforderlich machen - erfolgt die Löschung der Aufzeichnung ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder nach sieben Tagen.

Ihre Rechte 
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden:

Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34 a
39104 Magdeburg

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Magdeburg:
Amt für Statistik und Digitalisierung
Julius-Bremer-Str. 10
39104 Magdeburg
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de

Anleitungsvideos