Verfahrenslotse - Beratung in der Eingliederungshilfe erhalten
Wenn junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien Unterstützung brauchen, dann stößt man schnell auf viele Fragen: Welche Hilfen stehen mir zu? Wer ist zuständig? Wie stelle ich die richtigen Anträge? Das kann schnell überfordernd wirken – und oft bleibt unklar, wie man die passenden Leistungen der Eingliederungshilfe erhält.
Genau hier setzen die Verfahrenslotsen an. Sie geben Orientierung im Hilfesystem und unterstützen dabei, die richtigen Leistungen zu finden, Anträge auszufüllen und den gesamten Prozess zu verstehen. Auf Wunsch unterstützen sie auch vor Ort, zum Beispiel zu Hause, in der Schule oder Kita.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr und auch an deren Familien, Erziehungs- und Sorgeberechtigte und Pflegeeltern. Zudem können auch Fachkräfte im Hilfesystem die Verfahrenslotsen als Ansprechpartner für Vernetzung und passgenaue Unterstützung nutzen.
Mit ihrer Arbeit leisten die Verfahrenslotsen einen wichtigen Beitrag zu selbstbestimmtem Leben, gesellschaftlicher Teilhabe und einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Beschreibung
Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen Menschen mit (drohender) Behinderung eine möglichst selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in unserer Gesellschaft.
Dafür gibt es spezielle Hilfen, die in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt werden:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Früherkennung- und Frühförderung, Hilfsmittel, Psychotherapie)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern, Leistungen für ein Budget für Ausbildung)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung, Kommunikationshilfen, Leistungen zur Beförderung)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z. B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen für Wohnraum)
Gebühren
Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Die Verfahrenslotsen …
- unterstützen Sie bei der Antragstellung von Leistungen der Eingliederungshilfe und beim Ausfüllen von Formularen,
- beraten und informieren Sie zu Leistungen der Eingliederungshilfe des SGB VIII und SGB IX,
- beraten und informieren Sie zu Leistungsangeboten weiterer Reha-Träger (Pflege- und Krankenkasse, Rentenversicherung, Träger der sozialen Entschädigung, Unfallkassen etc.),
- wirken auf die Inanspruchnahme Ihrer Rechte hin,
- begleiten Sie auf Wunsch als Vertrauensperson zu Gesprächen im laufenden Verfahren (Gesamtplan-, Hilfeplan-, Teilhabeplanverfahren),
- erklären Bescheide und informieren Sie zu Ihren Möglichkeiten bei einer Ablehnung,
- vermitteln Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten und Ansprechpersonen.
Eine unkomplizierte Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle ist persönlich, telefonisch oder per Mail möglich. Auf Wunsch kann die Beratung auch bei Ihnen zu Hause oder per Video-Call erfolgen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu Angeboten und Leistungen finden Sie auch auf folgenden Seiten: