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Verfahrenslotse

Verfahrenslotse - Beratung in der Eingliederungshilfe

Junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien brauchen manchmal Hilfe, um selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Durch den Einsatz zielgerichteter Leistungen der Eingliederungshilfe kann die individuelle Lebenssituation häufig verbessert werden. Diese Hilfeleistungen können von unterschiedlichen Einrichtungen bezogen werden. Allerdings ist es oft schwierig dabei den Überblick zu behalten. Als Verfahrenslotsen haben wir die Aufgabe Ratsuchenden den richtigen Weg durch das Hilfe- und Unterstützungssystem zu zeigen – beginnend mit der Antragstellung bis hin zum Ende der Leistungsgewährung.

Warum gibt es uns?

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bildet die Grundlage für die Einführung des §10b SGB VIII, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Zusammenführung der Eingliederungshilfe zu unterstützen. Somit ist die Aufgabe des Verfahrenslotsens gesetzlich als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe verankert. 

Was ist Eingliederungshilfe?

Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen Menschen mit (drohender) Behinderung eine möglichst selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in unserer Gesellschaft. Dafür gibt es spezielle Hilfen, die in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt werden:

 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Früherkennung- und Frühförderung, Hilfsmittel, Psychotherapie)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern, Leistungen für ein Budget für Ausbildung)
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung, Kommunikationshilfen, Leistungen zur Beförderung)
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z. B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen für Wohnraum)

Wie unterstützen wir Sie?

  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung von Leistungen der Eingliederungshilfe und beim Ausfüllen von Formularen.
  • Wir beraten und informieren Sie zu Leistungen der Eingliederungshilfe des SGB VIII und SGB IX.
  • Wir beraten und informieren Sie zu Leistungsangeboten weiterer Reha-Träger (Pflege- und Krankenkasse, Rentenversicherung, Träger der sozialen Entschädigung, Unfallkassen etc.).
  • Wir wirken auf die Inanspruchnahme Ihrer Rechte hin.
  • Auf Wunsch begleiten wir Sie als Vertrauensperson zu Gesprächen im laufenden Verfahren (Gesamtplan-, Hilfeplan-, Teilhabeplanverfahren).
  • Wir erklären Bescheide und informieren Sie zu Ihren Möglichkeiten bei einer Ablehnung.
  • Wir vermitteln Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten und Ansprechpersonen.


Wen & wie beraten wir?

Wen beraten wir?

  • Junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr
  • ihre Eltern
  • Erziehungs- und Sorgeberechtigte
  • Pflegeeltern
  • ihre gesetzlichen Vertreter
  • Netzwerkpartner

Wie beraten wir?

  • Kostenfrei
  • Unabhängig
  • Vertraulich

Wie finden Sie zu uns?

  • Rufen Sie uns an,
  • schreiben Sie uns eine Mail
  • oder kommen Sie gern persönlich vorbei.

Auf Wunsch beraten wir auch bei Ihnen Zuhause oder per Video-Call.

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