Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
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Eine Bescheinigung in Steuersachen wird benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen.
Beschreibung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Beispielsweise für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung oder für eine Gewerbeanmeldung.
Arten der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen.
Die Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ist kostenfrei und kann von Ihnen per Telefon oder formlos per Fax und Mail beantragen.
- Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gewerbebehörden im Rahmen der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit oder für sonstige Verwendungszwecke.
Formulare für die Online-Beantragung und Online-Bezahlung finden Sie bei den Dokumenten.
Hinweis für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis:
Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis benötigen Sie eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt Magdeburg.
Verfahrensablauf
Sie können die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hier per Onlineformular oder persönlich zu den Sprechzeiten im Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg beantragen.
Nach Antrag erhalten Sie eine Bescheinigung vom Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg über die festgesetzten Steuern und Gebühren bzw. ob Sie steuerlich geführt sind.
Sollten Zahlungsrückstände bestehen, kann die Bescheinigung erst nach vollständigem Ausgleich der Rückstände, alternativ einer anderweitigen Klärung mit der Fachabteilung oder Zahlungsvereinbarung (Stundung oder Ratenzahlung) ausgestellt werden.
Nicht eingehaltene Stundungen oder nichterfüllte Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen der Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen führen zum widerruf der zuvor erteilten Bescheinigung.
Gebühren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gewerbebehörden im Rahmen der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit oder für sonstige Verwendungszwecke: 29,00 Euro gegebenenfalls zuzüglich Porto
- Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen: kostenfrei