Fachbereich Bau- und Umweltrecht
Willkommen
Der Fachbereich Bau- und Umweltrecht ist Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um Bauen, Umwelt und Denkmalschutz. Er begleitet Bauvorhaben und Planungen fachkundig, transparent und mit Blick auf eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung.
Ob privates Bauvorhaben, gewerbliche Maßnahme oder kommunale Planung: Der Fachbereich Bau- und Umweltrecht schafft die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine verlässliche Umsetzung. Dabei werden gesetzliche Vorgaben geprüft, unterschiedliche Interessen sorgfältig abgewogen und Belange des Umwelt- und Denkmalschutzes frühzeitig in die Verfahren einbezogen.
Zentrale Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören:
- Baurecht und Bauordnungsrecht:
Prüfung, ob Bauvorhaben genehmigungsfähig sind und die geltenden Vorschriften erfüllen. - Umweltrecht:
Berücksichtigung umweltrechtlicher Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. - Denkmalschutz:
Einbindung denkmalrechtlicher Belange zum Schutz und Erhalt historischer Bausubstanz. - Genehmigungsverfahren:
Bearbeitung und Begleitung von Bauanträgen für private, gewerbliche und öffentliche Vorhaben. - Beratung und rechtliche Begleitung:
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Bauherrschaften, Unternehmen und Planungsbeteiligte.