Hauptmenü
Inhalt

Wohnung anmelden

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Online

  • gültiger Personalausweis oder gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
  • ein NFC-fähiges Smartphone (emphohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät. Weitere Informationen zu kompatiblen Geräten für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.
  • die AusweisApp für Ihr Smartphone oder Ihren PC.
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
      • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
      • Einzugsdatum,
      • Anschrift der Wohnung,
      • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. 

Persönliche Vorsprache

    • Gültige Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Pass oder Passersatz)
    • sowie gegebenenfalls zusätzlich:
      • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
      • Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
    • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
        • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
        • Einzugsdatum,
        • Anschrift der Wohnung,
        • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. 
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
      • ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
      • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
      • bei betreuten Personen: Betreuerausweis
    • Erklärung zu den Wohnverhältnissen eines minderjährigen Einwohners ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
      • Die Hauptwohnung des Kindes wird erstmalig von der bisherigen gemeinsamen Familienwohnung geändert.
      • Die Hauptwohnung des Kindes soll bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten von einem Elternteil zum anderen wechseln.
      • Die Hauptwohnung des Kindes befindet sich bei einer dritten Person (z. B. Großeltern).

Wichtige Hinweise bei Zuzug aus dem Ausland

  • Die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen ist zwingend erforderlich.
  • Neben dem Zuzugsstaat muss auch die letzte frühere Adresse in Deutschland angegeben werden, sofern bereits einmal ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
  • Zum Nachweis des Familienstandes bzw. der Elternschaft von minderjährigen Einwohnern legen Sie bitte vor:
    •  die letzte Eheurkunde oder Scheidungsurteil,
    • bei minderjährigen Einwohnern: Geburtsurkunde

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
  • In Einzelfällen können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
  • Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
  • Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden.

Frist

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie haben gemäß § 12 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder die Ergänzung unvollständiger Daten im Melderegister zu verlangen. Dieser Anspruch besteht gemäß Artikel 12 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist für Sie unentgeltlich.

Grundsätzlich müssen Sie als betroffene Person nachweisen, dass die gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten ursprünglich von Ihnen selbst angegeben wurden, zum Beispiel im Rahmen einer An- oder Abmeldung.

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 12.08.2024 biete die Landeshauptstadt Magdeburg die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an. Das heißt, Sie können alle Schritte online von zuhause aus durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer Nebenwohnung über die eWA nicht möglich ist! Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im BürgerBüro.

Hier können sie Ihren Wohnsitz online anmelden oder ummelden:

https://wohnsitzanmeldung.de

Ihre Online-Anmeldung wird anschließend digital und sicher an die Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht Ihnen zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises können Sie selbstständig über den Online‐Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der spätere Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und dem Wohnortaufkleber für den Reisepass erfolgt automatisiert. Die Aufkleber werden nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.

Voraussetzung für die digitale Anmeldung

Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN, ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp. Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit eID-Karte möglich.

Die eWA kann mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder an einem PC mit Kartenlesegerät genutzt werden. Am einfachsten ist die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Anmeldung online oder persönlich im Bürgerbüro durchführen.

Online

  1. Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes. 
  2. Sie starten den Online-Dienst. Halten Sie Ihren Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
  3. Sie melden sich mit Ihrem BundID-Konto im Online-Dienst an. Erstellen Sie sich ein BundID-Konto, falls Sie noch keines haben.
  4. Geben Sie Ihre Daten zur neuen Wohnung ein und laden Sie, falls Sie zur Miete wohnen, die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  5. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
  6. Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.
  7. Für die Aktualisierung Ihrer Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherte Anschrift..​
  8. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Anschrift zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Anschrift auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie von einem anderen Ort in Deutschland nach Magdeburg gezogen sind und einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.

Persönliche Vorsprache

  1. Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin im Bürgerbüro.
  2. Erscheinen Sie persönlich zum Termin oder lassen Sie sich vertreten.
  3. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  4. Ihre Angaben werden vor Ort geprüft.
  5. Sie erhalten die Meldebestätigung direkt im Anschluss. Ihre neue Anschrift wird sofort in Ihrem Ausweisdokument aktualisiert.

Voraussetzungen

Allgemeines

  • Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Magdeburg bezogen.
    • Ausnahmen:
      • Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Sollten Sie im Ausland wohnen und sich nur für maximal drei Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Wenn Sie als Wehrdienstleistende/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r, Zivildienstleistende/r, Polizist/in, Bundeswehrsoldat/in (nur bis zu 12 Monate) oder andere/r Angehörige/r des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Beachten Sie die Ausnahmen bezüglich der Wohnungsnahme in einer Einrichtung (Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen) nach § 32 Bundesmeldegesetz. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung in diesen Einrichtungen.

Online

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Der Umzug erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
  • Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
  • Registrierung/Anmeldung über die BundID
  • aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Persönliche Vorsprache

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Terminvereinbarung im Bürgerbüro

Bearbeitungsdauer

Online

Die Bearbeitung der Online-Anmeldung dauert bis zu einer Woche.

Persönliche Vorsprache

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.

Siehe auch

Weitere Informationen

Onlineservices

  • Wohnsitz online anmelden ...
    Onlinedienst kann von volljährigen Einzelpersonen als auch von Familien unter bestimmten technischen Bedingungen genutzt werden.

Zuständige Stelle

Terminreservierung

Nutzen Sie unseren Service und buchen Sie Ihren Termin vor Ort über unsere Online-Terminvereinbarung.

Termin buchen

Fehler melden

Sie haben eine Dienstleistung nicht gefunden oder einen Fehler festgestellt? Melden Sie Fehler bei uns!

Nichts gefunden?