Die Zeiträume und das Verfahren werden durch die jeweiligen Wahlgesetze und -ordnungen geregelt. Weiterführende Informationen werden jeweils aktuell zu gegebenen Zeiten unter www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Stadt/Wahlen veröffentlicht.
Zu Europawahlen und den Landeslisten der Landtags- und Bundestagswahlen erfolgen die Einreichungen bei der Landes- bzw. Bundeswahlleitung, nicht beim Magdeburger Wahlamt.