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Aktuelles

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 04.Dezember 2025 (vgl. DS0445/25) wurde die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels der Landeshauptstadt Magdeburg vom Stadtrat anerkannt. Die Fortschreibung wurde, wie bereits der qualifizierte Mietspiegel 2024, von den Interessenvertretungen der Mieterinnen und Mieter sowie der Vermieterinnen und Vermieter begleitet und am 08. Oktober 2025 anerkannt.

Die Fortschreibung wurde gemäß § 558d Absatz 2 BGB anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) durchgeführt. Dadurch bleibt die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung aktuell.

Die Fortschreibung ist vom 31. Januar 2026 bis längstens 30. Januar 2028 gültig(vgl. DS0445/25) und wird durch die Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels voraussichtlich im Jahr 2027 abgelöst.

In der Mietspiegelbroschüre der Fortschreibung wurde ein zusätzlicher Berechnungsschritt ergänzt, welcher den Fortschreibungsfaktor berücksichtigt. Im Online-Mietspiegelrechner wird der Fortschreibungsfaktor automatisch in die Berechnung einbezogen.

Folgende Dokumente können nachstehend abgerufen werden.

Zudem stellt Ihnen das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung einen Online-Mietspiegelrechner 2026 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der Mietspiegelrechner eine von der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung gestellte Berechnungshilfe für die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Angaben des Mietspiegelrechners sind ohne Gewähr. Die oben genannte Mietspiegelbroschüre ist rechtlich bindend.


Fortschreibung anhand des Verbraucherpreisindex

Die Fortschreibung erfolgte auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland für alle privaten Haushalte, Waren und Dienstleistungen (VPI Deutschland).

Für die Fortschreibung wurde der Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt der Datenerhebung des Mietspiegels 2024 (01. Mai 2023) mit dem Index zwei Jahre später (01. Mai 2025) verglichen. Aus diesem Vergleich ergibt sich ein sogenannter Fortschreibungsfaktor.

Mit dem Fortschreibungsfaktor werden die Mietwerte des Mietspiegels rechnerisch angepasst. Die Anpassung erfolgt entsprechend einheitlich und proportional. Der Aufbau, die Struktur und Bewertungsgrundlagen des Mietspiegels bleiben dabei unverändert.

Der Fortschreibungsfaktor wird in einem zusätzlichen, abschließenden Berechnungsschritt angewendet, um Rundungsabweichungen zu vermeiden. Insgesamt ergibt sich eine Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete um rund 4,549 %.

Ausblick: Neuerhebung

Nach der Fortschreibung folgt die Neuerhebung der Mietwerte gemäß § 558d Absatz 2 BGB. Die Datenerhebung hierzu wird voraussichtlich am 01. Juni 2026beginnen, spätestens jedoch zum 01. September 2026 erfolgen. Der neue Geltungszeitraum ist ab 01.04.2027 geplant.

Grundlage für die Ermittlung des Mietspiegels

Das Mietspiegelreformgesetz vom 10.08.2021 verpflichtet Gemeinden ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - und damit auch Magdeburg - zur Erstellung eines Mietspiegels bis spätestens 01.01.2024.

Die Landeshauptstadt Magdeburg erhält somit das erste Mal seit gut 20 Jahren einen offiziellen Mietspiegel. Durch den Stadtratsbeschluss vom 27.01.2022 (DS0520/21) wurde das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung federführend mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB) beauftragt. Im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt“ (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB).

Durch den Mietspiegel soll eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, welche für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und somit die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieterinnen und Mietern sowie ihren Vermieterinnen und Vermietern verringert.

Arbeitskreis

Der Arbeitskreis Mietspiegel wird durch Vertretungen der Vermietenden, Mietenden, sowie der Verwaltung und Wissenschaft gebildet. Im konkreten handelt es sich dabei um folgende lokale Vertretungen:

  • AG Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften

  • Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

  • Fachbereich 67 Bau- und Umweltrecht

  • Haus & Grund Magdeburg e.V.

  • Mieterverein Magdeburg u.U.e.V.

  • OvGU – Institut für Mathematische Stochastik

  • Sozial- und Wohnungsamt

  • Fachbereich 64 Stadtplanung und Vermessung

Der Arbeitskreis ermöglicht, dass die Vertreterinnen und Vertreter ihre Expertise in die Mietspiegelerstellung einbringen können, die Mietspiegelerstellung transparent und nachvollziehbar geschieht und bildet letztendlich die Voraussetzung zur Anerkennung des Mietspiegels von den Interessenvertretungen der Mietenden sowie Vermietenden (Qualifizierung).

Rechtsgrundlagen

Ältere Mietspiegel