Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.
Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema «Wahlhelfer*innen« in der Landeshauptstadt Magdeburg.