Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.
Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema «Wahlhelfer und Wahlhelferin« in der Landeshauptstadt Magdeburg.