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Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zudem die Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. 

Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.

Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema «Wahlhelfer*innen« in der Landeshauptstadt Magdeburg.