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Wenn Sie Unterhaltsvorschuss für eines oder mehrere Kinder erhalten, wird regelmäßig überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Leistungsbezug noch vorliegen. Unabhängig von der jährlichen Anspruchsüberprüfung seitens der Behörde können und sollten Sie die Unterhaltsvorschussstelle jedoch umgehend kontaktieren, um Veränderungen in Ihren Verhältnissen frühzeitig mitzuteilen.