Hund anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Gebühren
Für die Bescheinigung über die Anmeldung des Hundes werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO) erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 10,00 Euro, höchstens 50,00 Euro.
Fristen
Anmeldung des Hundes innerhalb von 14 Tagen
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes,
- bei Zuzug mit einem Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Ummeldung
- bei Namensänderung des Hundehalters,
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Stadtgebietes.
Abmeldung innerhalb von 14 Tagen
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
- bei Weitergabe des Hundes,
- bei Tod des Hundes.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen einen Hundesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Hundesteuermarken
Die Pflicht zum Mitführen von Hundesteuermarken ist mit der neuen Hundesteuersatzung ab dem 20.07.2024 für das Stadtgebiet Magdeburg entfallen. In Magdeburg werden keine Hundesteuermarken mehr benötigt.
Ordnungswidrigkeiten nach der Hundesteuersatzung
- Nichtanmeldung des Hundes / der Hunde innerhalb von 14 Tagen,
- keine Angabe des/der Vorbesitzer(s) oder der Vorbesitzerin (Name, Anschrift) bei Anmeldung des Hundes,
- keine Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers oder der Erwerberin bei Abmeldung des Hundes,
- Nichtanzeige des Wegfalls von Steuerbefreiungs- oder Ermäßigungsgründen innerhalb von 14 Tagen
Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
Steuerbefreiungen für die Hundesteuer
- Hunde, welche ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dienen
- Hunde, deren Hundehalter*in einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H" besitzen
- Hunde, aus dem Tierheim Magdeburg. (Die Steuerbefreiung gilt für drei Jahre ab dem Monat des Erwerbes. Danach erfolgt eine Reguläre Besteuerung.)
- für ausgebildete und zugelassene Diensthunde einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die bei ihrem/ihrer Hundeführer*in im Haushalt leben
- für Hunde, die als Sanitäts- oder Rettungshund von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
- für erfolgreich geprüfte Jagdhunde, soweit der Einsatz der Hunde im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt von der unteren Jagdbehörde bestätigt wurde (jährliche Bestätigung)
- Assistenzhunde, die im Jahr mindestens 12 Einsätze in sozialen Einrichtungen absolviert haben (Prüfung nach Assistenzhunde-Verordnung, Bestätigung der sozialen Einrichtung, Antragstellung jährlich bis zum 31.10.)
Steuerermäßigungen für die Hundesteuer
- für einen Hund, wenn der/die Steuerpflichtige Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) oder SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält
- ab 20.07.2024 neu, wenn der/die Steuerpflichtige Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßige Nachweise der Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Hinweise (Besonderheiten)
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.