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Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung beim Betreuungsgericht angeregt werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.

Wir leisten Unterstützung und Beratung in Betreuungsangelegenheiten für Betroffene und Betreuer in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern wie Betreuungsgericht, Soziale Dienste und anderen Beratungsstellen und Institutionen.

Weiterer Arbeitsschwerpunkte liegen in der Gewinnung und Schulung von Betreuern und der Koordinierung der Betreuungslandschaft in Magdeburg.

Zudem bieten wir Aufklärung und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und nach vorheriger Terminvereinbarung auch die öffentlicher Beglaubigung an.