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Verlust von Dokumenten

Leistungsbeschreibung

Der Verlust von persönlichen Dokumenten, wie auch deren Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist, anzuzeigen. Nutzen Sie dazu am besten gleich das pdf-Formular und senden Sie es uns umgehend zu.

Wenn Ihre Dokumente durch einen Diebstahl abhanden gekommen sind, vergessen Sie bitte nicht, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten !!!

Dies gilt für Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe und vorläufige Dokumente der selben Art.

Sollten die Dokumente nicht wieder gefunden werden, sind diese neu zu beantragen, näheres dazu siehe auf den folgenden Seiten:

Für Personalausweise besteht Besitzpflicht, es sei denn, Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses. Bei bevorstehenden Auslandsreisen informieren Sie sich bitte beimer die aktuellen Einreisebestimmungen (Pass- und Visapflicht u.a.) und beantragen Sie evtl. umgehend vorläufige Dokumente, mehr dazu auf den folgenden Seiten:

Zur Antragstellung beachten Sie bitte die entsprechenden Seiten, denn vieles können Sie heute schön vom Schreibtisch zu Hause erledigen.

Notwendige Unterlagen

  • siehe auf den entsprechenden Seiten

Bearbeitungsdauer, Gebühren und die Rechtsgrundlagen richten sich nach der jeweiligen Art des Dokumentes.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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