Inhalt

Die Magdeburger Zweitwohnungssteuersatzung knüpft an das Bundesmeldegesetz (BMG) an. Gemäß Meldegesetz ist eine Wohnung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wenn ein/e Einwohner*in mehrere Wohnungen im Inland hat, so ist grundsätzlich die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzumelden. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners/ der Einwohnerin neben der Hauptwohnung.

Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer ist die jährliche Nettokaltmiete für die Nebenwohnung. Seit dem Jahr 2012 beträgt der Steuersatz 10 von Hundert.