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In Park- und Grünlagen sollte sich aufmerksamer bewegt und bis nach ergiebigen Niederschlägen auf Grillwiesen verzichtet werden. Dass brennende oder glühende Gegenstände nicht achtlos in die Grünanlagen geworfen werden, sollte bereits der klare Menschenverstand voraussetzen. Aufgrund der Trockenheit sollte aber auch darauf geachtet werden, Fahrzeuge wegen der erhöhten Brandgefahr nicht auf ausgedörrten Wiesen abzustellen.

Die Landeshauptstadt Magdeburg regelt auf Basis der Waldbrandgefahrenstufen in der Grünanlagensatzung die Nutzung der öffentlichen Grillwiesen ► Das Grillen ist auf Grillwiesen ab einer Waldbrandstufe 3 untersagt. Der Stadtordnungsdienst ahndet dementsprechend Zuwiderhandeln.