Förderung der Basisarbeit von Migrantenorganisationen
Fördergrundlage
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Dienstanweisung über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmittel der Landeshauptstadt Magdeburg an Dritte (SDA II 02/03) in der aktuellen Fassung
sowie auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie zur Unterstützung der Basisarbeit der Migrantenorganisationen (MO) in der Landeshauptstadt Magdeburg (DS0223/25).
Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit
Fachförderrichtlinie Migrantenorganisationen
Gegenstand der Förderung
Förderfähig im Sinne der Fachförderrichtlinie sind unter anderem:
- Verwaltungskosten (Büromaterial, Portokosten, Telefonkosten)
- Mieten und Betriebskosten
- Informationsmaterial / Fachliteratur
- Bastel- und Kreativmaterial
- Öffentlichkeitsarbeit
- Anschaffungen für Büro- und Informationstechnik sowie elektronische Medien
- Kosten für die Teilnahme an Fachveranstaltungen im Stadtgebiet
Anforderung an die Zuwendungsempfänger
Die jeweiligen Zuwendungsempfänger müssen ausnahmslos:
- gemeinnützige Ziele verfolgen, die mit den Integrationspolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Magdeburg übereinstimmen.
- in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme gewährleisten,
- innerhalb ihrer Arbeit und Organisationsstrukturen interkulturell orientiert sein,
- mit der Landeshauptstadt Magdeburg und anderen Organisationen zusammenarbeiten,
- bei Maßnahmen und Initiativen der Landeshauptstadt Magdeburger zu Integration und Migration mitarbeiten,
- an bestehenden Netzwerken, Gremien oder Austauschformaten mitwirken,
- die Zielgruppen ihrer Vereinsarbeit gut erreichen und
- in ihrem Verein Maßnahmen umsetzen, die im Interesse der Landeshauptstadt Magdeburg liegen