Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Ein KiTa-Platz kostet Geld. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung oder eine vollständige Befreiung beantragen.
Beschreibung
Für die vertragliche Nutzung eines Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle auf dem Gebiet der Stadt Magdeburg sind Kostenbeiträge an die Landeshauptstadt Magdeburg zu entrichten. Die Kostenbeiträge können Sie der unter „Dokumente“ beigefügten Satzung entnehmen.
Auf Antrag wird der Kostenbeitrag für den Besuch eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise erlassen bzw. ganz oder teilweise übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dieses ist in der Regel bei geringen Einkommensverhältnissen gegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlass und Übernahme der Kostenbeiträge
Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachstehenden Unterlagen (sofern auf Sie zutreffend) benötigt:
Kopie des Leistungs- beziehungsweise Bewilligungsbescheides über den Erhalt von:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) beziehungsweise
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches beziehungsweise
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehungsweise
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes beziehungsweise
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Sollten Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, werden folgende Unterlagen benötigt:
Einkommensnachweise:
- Arbeitsvertrag sowie Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitslosengeld I der letzten 12 Monate
- Betriebswirtschaftliche Auswertung bei Selbständigkeit, welche vom Steuerberater aktuell bestätigt wurde und/oder den Einkommensteuerbescheid
- Übergangsgeld/Gründungszuschuss
- Nachweis zu Renten (letzte Anpassung und aktueller Kontoauszug)
- Kindergeld (Festsetzung Familienkasse/aktueller Kontoauszug)
- Zinsnachweis aus Kapitalerträgen
- Mutterschaftsgeld (Arbeitgeber und Krankenkasse)
- Elterngeld
- vollständigen BAföG- beziehungsweise BAB-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung
- Unterhaltszahlungen/-ansprüche/-vorschuss (zum Beispiel aktueller Kontoauszug und Bescheid)
- Vaterschaftsanerkennung
- Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
- sonstige Einkünfte
- Nachweis der Familienversicherung für gesetzlich Versicherte bei fehlendem Einkommen
sowie Nachweise zu Aufwendungen:
- Höhe des Kostenbeitrages zur Kinderbetreuung für weitere Kinder in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen (Kopie Betreuungsvereinbarung/-vertrag und Kostenbeitragsbescheid)
- aktueller Mietkostennachweis und Mietvertrag (ausreichend sind Seiten mit Angaben zum Mietobjekt, Grundmiete/kalte Betriebskosten, Unterschriften Vertragsparteien)
- bei eigenen Grundstücken: Nachweis über Hauslasten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, öffentliche Abgaben und Gebühren), Schuldzinsen (ohne Tilgung)
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (zum Beispiel Monatskarte) → Angabe des Arbeitseinsatzortes (Firma, Ort/Straße)
- Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltsvereinbarung und aktueller Zahlbeleg, einschließlich Heim- und Pflegeunterbringung)
- Zahlungsnachweis Semesterticket/Studiengebühren
- Nachweis über notwendige Versicherungen (keine vermögensbildenden Versicherungen): Hausrat, Privathaftpflicht, Riesterrente, private Kranken- und/oder Pflegeversicherung für nicht gesetzlich Versicherte (jeweils mit Police/Bestätigung durch Versicherungsunternehmen und aktuellem Kontoauszug)
Sämtliche Unterlagen werden auf dem aktuellsten Stand benötigt.
Rechtsgrundlagen
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 90 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 - 85, 87, 88 und 92 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Verfahrensablauf
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) oder
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Sollten Sie es dennoch für angezeigt halten, ein persönliches Gespräch in Anspruch nehmen zu wollen, so nutzen Sie bitte die Online-Terminreservierung.
Voraussetzungen
- Das betreffende Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer circa 1 bis 3 Wochen.