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Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Wer genehmigt Feuerwerke in der Landeshauptstadt?

Die Polizeidirektion Nord ist die zuständige Behörde für das Stadtgebiet Magdeburg.

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen / Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeidirektion ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Magdeburg und für Feuerwerke in der Stadt Magdeburg.

Alle Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Antrag Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und  Verwendens (Abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2" auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort liegen keine Informationen zur Zuständigkeit in unserem System vor. Alternativ können Sie im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt weitere Informationen abrufen.

Andere Zuständigkeit

Diese Dienstleistung wird Ihnen nicht durch die Landeshauptstadt Magdeburg angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die oben genannte zuständige Stelle.

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