Hauptmenü
Inhalt

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

Beschreibung

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland haben Sie die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt  und im PDF Format hochgeladen werden. 

Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!


• gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
• Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
• Nachweis über den erreichten deutschen Berufsausbildungsabschluss
• Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes (z. B. Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (992,00 € monatlich, aktueller Wert für das laufende Jahr, Änderungen vorbehalten) oder eine Verpflichtungserklärung
• aktueller Nachweis einer Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
• eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung


Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.


Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

• § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
• § 20 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
• §§ 45, 49 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Gebühren

  • Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis - 100,00 Euro
  • Jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - 93,00 Euro
  • Wechsel des Aufenthaltszwecks - 98,00 Euro

Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Weitere Informationen

• Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

• Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.

• Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.

• Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.

• Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.

• Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für mehr als insgesamt 18 Monate ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit aufnehmen, die Ihrer Qualifikation entspricht.

• Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt uneingeschränkt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

• Bitte beachten Sie, dass für jedes Ihrer Familienmitglieder ein gesonderter Antrag sowie jeweils zum Aufenthaltszweck erforderliche Unterlagen einzureichen sind. Vor einer geplanten Einreise Ihrer Familienangehörigen empfiehlt sich die Einholung relevanter Informationen bei der zuständigen deutschen Botschaft/Auslandsvertretung oder bei der Ausländerbehörde.

Verfahrensablauf

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für die Ausstellung einer elektronischen Aufenthaltserlaubnis (eAT) aufgenommen und die Antragsgebühr erhoben. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Erwerbstätigkeit

Ausländerbehörde

Lübecker Straße 53 – 63
Neustäder Höfe / Haus 1
39124 Magdeburg

Ausgabe über Dokumentenausgabebox

Dokumente zu dieser Dienstleistung können über die Dokumentenausgabebox Julius-Bremer-Straße 8, 39104 Magdeburg ausgegeben werden.
Mehr Informationen anzeigen

Fehler melden

Sie haben eine Dienstleistung nicht gefunden oder einen Fehler festgestellt? Melden Sie Fehler bei uns!

Nichts gefunden?