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Angleichung der Strukturen der Beauftragten im Sozialdezernat

In seiner Sitzung am 14.11.2024 hat der Stadtrat die Drucksache zur Angleichung der Strukturen der Beauftragten für Senioren, Integration und Menschen mit Beeinträchtigung, DS0434/24 beschlossen (Beschluss-Nr. 186-006(VIII)25) und die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Angleichung bzw. Umwandlung stellen- und kostenneutral umzusetzen.
Die stellen- und kostenneutrale Umwandlung und Angleichung zur Ausübung der Tätigkeit des Beauftragten für Integration und Migration wurde durch die Anpassung des Aufgabenfeldes der Koordination von Integration und Zuwanderung realisiert. 

Herr Coulibaly wurde in seiner hauptamtlichen Funktion des Beauftragten für Integration und Migration der Stadt am 22.01.2025 benannt.

Das Amt des Beauftragten für Integration und Migration (Integrationsbeauftragter)

Die Beauftragten sind an das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit angebunden.

Die Hauptaufgabe des Beauftragten für Integration und Migration (Integrationsbeauftragter) der Stadt besteht in der Schnittstellenarbeit zwischen der Verwaltung, der Politik und der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte sowie mit den Strukturen, Einrichtungen und Institutionen der Integrationsarbeit.

Der Integrationsbeauftragte ist Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Er vertritt das Anliegen der Integration und Migration auf städtische Ebene und arbeitet dazu sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gemeinsam mit fachspezifischen Organisationen, Beratungsstellen, Migrantenorganisationen und dem Beirat für Integration und Migration als geschäftsführendes nicht stimmberechtiges Mitglied dieses Gremiums.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben die Beauftragten folgende Rechte und Einflussmöglichkeiten:

Alle Dezernate sind laut Verfügung der Oberbürgermeisterin vom 27.06.2025 verpflichtet, die Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben laut Aufgabenverteilungsplan zu unterstützen. Dazu zählen u. a.

  • Anhörung bei Entscheidungen, die Auswirkung auf die soziale, kulturelle oderallgemeine Infrastruktur der Landeshauptstadt Magdeburg haben,
  • Mitwirkung bei der Erstellung von ämterübergreifenden Fachplanungen und bei der Beantragung bzw. Durchführung von Projekten, die die jeweiligen Zielgruppen betreffen
  • Frühestmögliche Zuleitung zu Entscheidungsvorlagen und Publikationen, die die Belange der jeweiligen Zielgruppe betreffen,
  • Unterstützung der Beauftragten bei der Geschäftsführung und fachlichen Steuerung der zielgruppenspezifischen Beiräte,

Tätigkeiten laut angepasster Arbeitsplatzbeschreibung:

  • Mitzeichnung von Beschlussvorlagen,
  • Einholung von erforderlichen Auskünften im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • Weiterleitung von zielgruppenbezogenen Anfragen, Anregungen und Beschwerden an die jeweiligen Ämter und Fachbereiche der Verwaltung,
  • Abgabe von Stellungnahmen und Informationen zu Vorgängen, die ihre jeweilige Zielgruppe betreffen.

Die Beauftragten können im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen und haben gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg Rederecht zu Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.

Geschichte des Amtes

Die oder der ehrenamtliche Beauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg wurde aufgrund ihrer / seiner Wahl aus der Mitte des Beirates und auf Vorschlag dieser vom Stadtrat berufen.

12. Dezember 1996 Wahl des Ausländerbeirat und Vorschlag zur Bestellung des ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten,

  • 1997 - 2010  Abdoul Coulibaly (erster Ausländerbeauftragter in der Geschichte der Stadt)
  • 2010 - 2014 Svetlana Oster
  • 2024 - 2019 Polina Ivanova
  • 2019 - 2024 Krzysztof Blau
  • Seit 22. Januar 2025 im Hauptamt Abdoul Coulibaly

Beirat für Integration und Migration der Landeshauptstadt Magdeburg

Das Gremium

Das Integrationskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg