Inhalt

*Hinweis !

Gemäß der Zuständigkeit der Sachbearbeitung innerhalb des Stadtgebietes. Verkehrsplanungen umfassen:

  • Betreuung Planung von Verkehrsanlagen
  • Erarbeitung von verkehrlichen Stellungnahmen zu Planungen und Bauanträgen
  • Prüfung von Markierungs- und Beschilderungsplänen
  • verkehrliche Prüfung von Unterlagen innerhalb von Planverfahren

Barrierefreiheit und Fußgängerverkehr sind Bestandteil der Verkehrsplanungen und somit als Thema nicht extra aufgelistet.