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Definition eines eiligen Anliegens:

Ob ein Anliegen als eilig gilt, entscheidet abschließend das BürgerBüro vor Ort.

Eilige Anliegen liegen insbesondere vor bei:
  • Beantragung eines erforderlichen Reisedokumentes für dringende bevorstehende Reisen
    (Zum Beispiel dienstliche Reisen oder kurzfristige Reisen aufgrund eines Sterbefalls im Ausland)
    Voraussetzungen:

    • Vor dem Reiseantritt sind keine freien Termine in allen BürgerBüros verfügbar.

    • Buchung und Reisetermin müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
      Hinweis: Kurzfristig geplante private Reisen oder Ausflüge gelten nicht als Notfall.

  • Beantragung neuer Dokumente nach Verlust oder Diebstahl

    • Personalausweis oder Reisepass (persönliches Erscheinen erforderlich, nur wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument mehr vorhanden ist)

    • Ausstellung neuer Kennzeichen (Umkennzeichnung)

    • Ersatz für beschädigte oder unleserliche Kennzeichen

    • Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

  • Beantragung Kurzzeitkennzeichen

Wichtiger Hinweis für Notfallkunden:

Personen mit einem eiligen Anliegen können als Notfallkunden ohne Termin im BürgerBüro vorsprechen. Bitte kommen Sie rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit und richten Sie sich auf längere Wartezeiten ein, da Terminkunden Vorrang haben.