Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet sind sehr vielschichtig und erfordern eine differenzierte Prüfung der unterschiedlichen Aufenthaltsgründe. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde.
Auf den Seiten der Ausländerbehörde finden Sie allgemeine Informationen zu Einreise, Aufenthalt und Erlöschen eines Aufenthaltstitels sowie Hinweise, was Sie beim Stellen von Anträgen mitbringen müssen und welche Kosten auf Sie zukommen. Dort können Sie auch onlicne einen Termin vereinbaren.
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