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Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen und i-Kfz)

Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz

Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz

Viele Anliegen rund um die Kfz-Zulassung können Sie bequem und schnell online erledigen! Nutzen Sie unsere i-Kfz-Leistungen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. So sparen Sie sich den Termin vor Ort und können Ihr Fahrzeug oft direkt nach der Online-Zulassung nutzen.

Diese Anliegen können Sie online erledigen:

  • Kfz zulassen oder ummelden

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder Ihre Adresse ändern.

    Mehr erfahren
  • Kfz abmelden

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online abmelden.

    Mehr erfahren
  • Wunschkennzeichen

    Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen suchen und reservieren.

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  • Leasingbriefauskunft

    Hier können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Behörde eingegangen ist.

    Mehr erfahren

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Fristen, Gebühren und anderen Themen zu Ihrer gewünschten Dienstleistung finden Sie im Digitalen Rathaus.

Was benötigen Sie für das Online-Verfahren?

Für alle Zulassungsanliegen, mit Ausnahme der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das ist schnell erledigt, wenn Sie die folgenden Möglichkeiten nutzen:

Für Privatpersonen (Natürliche Personen):

  • Ihr elektronisches Ausweisdokument: Nutzen Sie Ihren Personalausweis (nPA), elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte mit aktivierter Online-Funktion (sechsstellige PIN erforderlich).
  • Ihr mobiles Gerät oder PC: Ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit der kostenlosen AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.
  • Ihr BundID-Konto: Mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat und Passwort.

Für Unternehmen (Juristische Personen):

Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
  • gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 01. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 01. Januar 2018 im Umlauf ist
  • sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.

Für eine Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist keine Identitätsprüfung notwendig, Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 01. Januar 2015 in Umlauf sind.

Wie funktioniert i-Kfz?

Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link: Weitere Informationen zu i-Kfz

Sollten bei der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) Fragen aufkommen oder Schwierigkeiten auftreten, kontaktieren Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle per E-Mail unter: strassenverkehrsabteilung@magdeburg.de. Die Kfz-Zulassungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für allgemeine Fragen können Sie sich auch gerne an die Behördennummer 115 wenden.

Aufgaben

Die Kfz-Zulassungsbehörde übernimmt die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern sowie die Überwachung der Einhaltung von Fahrzeug- und Halterpflichten.

Zuständigkeiten und Hinweise

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für gewerbliche Zulassungen, also zum Beispiel für:

  • Zulassungen auf Gewerbetreibende, Einzelunternehmen und Firmen

  • Zulassungen durch Autohäuser oder Zulassungsdienste

  • Internationale Zulassungen, wie Ausfuhrkennzeichen

Darüber hinaus ist die Kfz-Zulassungsstelle für die Bearbeitung aller online beantragten Zulassungen verantwortlich.

Mit Ausnahme der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 bearbeitet die Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich Anträge von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Gewerbetreibenden. 

Für Privatzulassungen sind die BürgerBüros Mitte, West, Nord und Süd zuständig. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Wichtige Hinweise für Ihren Besuch

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

  • Annahmezeiten: Montag bis Freitag bis 11:00 Uhr, zusätzlich Dienstag bis 17:00 Uhr. Änderungen am Vormittag sind aufgrund der personellen Situation möglich.

  • Zutrittsbeschränkung: Einzelabfertigung, bitte warten Sie auf Ihren Aufruf.

  • Unvollständige Unterlagen: Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen können erst am Folgetag erneut eingereicht werden.

  • Vorrangregelung: Zulassungen wichtiger Bereiche, z. B. Rettungsdienste oder Exekutive, haben Vorrang.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

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