Inhalt



Das Angebot zur Veräußerung/Vergabe des Grundstücks erfolgt freibleibend nach Höchstgebot. Vor Abschluss des Kauf-/Erbbaurechtsvertrages muss der*die Erwerber*in/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die mit der Abwicklung des Vertrages entstehenden Kosten hat der*die Erwerber*in/Erbbauberechtigte zu tragen. Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt. Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Angebot eines Maklervertrages. Die Stadt entrichtet keine Maklerkosten.

Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Kauf- bzw. Pachtangebot und der Bezeichnung des Grundstücks bis zum 31.12.2021 an die

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Der Oberbürgermeister
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Fachdienst Grundstücksmanagement
          39090 Magdeburg

zu richten.
Verfristet eingehende Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax finden keine Berücksichtigung.