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Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen

Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.

Allgemeine Informationen

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Erforderliche Unterlagen

Online-Antragstellung

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf der ZB II bereits vorhanden ist.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion , eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Antragstellung vor Ort:

  • Identitätsnachweis
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).
    • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Magdeburg zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
  • Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
    Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweisdokument der Person, die Sie vertritt,
    • Ihr Ausweisdokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
  • Für die Antragstellung vor Ort bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten.
    In Einzelfällen ist es möglich, Fahrzeuge auf minderjährige Personen zuzulassen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet.

Mindestgebühren:

  • 30,60 Euro bei Antragstellung vor Ort
  • 13,10 Euro: bei Online-Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Online-Antragstellung
1. Identifikation

  • Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  • Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.

2. Geben Sie die geforderten Daten im Portal ein.

3. Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen. Sie können sich Ihr Kennzeichen aber auch schon vorab reservieren oder auf Verfügbarkeit prüfen.

4. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.

5. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.

6. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.

7. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.

Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie als Privatperson einen Termin im Bürgerbüro bzw. sprechen Sie als juristische Person bei der Zulassungsbehörde vor.

2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.

3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.

4. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen und legen Sie diese zum siegeln vor.

5. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.

Voraussetzungen

  • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
    • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Weitere Informationen

Onlineservices

  • Jetzt online erledigen
    Sie können Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen.
    Zahlungsweisen:

Zuständige Stelle

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