Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.
Allgemeine Informationen
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
-
die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Ein formloser schriftlicher Antrag sowie ein Identitätsnachweis des Antragstellers sind erforderlich.
- Online: Bei Nutzung des Onlinedienstes werden benötigt:
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte mit Onlinefunktion
- Die dazugehörige 6-stellige PIN
- Optional: ein BundID-Konto (ein Gastzugang ist ebenfalls möglich)
- Postalisch: Beifügung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Antrag.
- Vor Ort im Bürgerbüro: Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Gebühren
Frist
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Verfahrensablauf
- Online: Die Beantragung kann über einen Online-Dienst erfolgen. Die Auskunft über wird sofort im Onlinedienst bereitgestellt.
Bitte beachten Sie: Über den Onlinedienst werden keine Auskünfte zu regelmäßigen Datenübermittlungen oder automatisierten einfachen Melderegisterauskünften erteilt. - Postalisch: Die Beantragung kann schriftlich per Post erfolgen. Hierfür reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein oder nutzen das bereitgestellte Antragsformular. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Die Auskunft wird anschließend postalisch zugesandt.
- Persönlich im Bürgerbüro: Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Antrag wird vor Ort entgegengenommen, und die Identität wird geprüft. Die Auskunft erfolgt anschließend postalisch, wie bei der postalischen Beantragung.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.